Informationspflicht bei Verbraucherverträgen

– 4 – Anlage 1

Beispiel für die Erfüllung der Informationspflichten bei Verbraucherverträgen

Angaben zum Auftragnehmer

Architekturbüro Volkmar Ortlepp Dipl.-Ing. Max Muster-mann, Musterweg 3, 33333 Musterhausen, Tel.:…, Fax… E-Mail…., Wesentliche Eigenschaften der Leistung1VertragsgegenstandDas Architekturbüro Max Mustermann GmbH bietet Leistungen der Gebäudeplanung zum Umbau sowie zur Modernisierung eines Einfamilienhauses an. Zudem soll eine Bestandsaufnahme durchgeführt sowie ein KfW-Förderantrag gestellt werden. VertragszieleFolgende Leistungsziele sind dabei zu erreichen:☒Erarbeitung eines mit dem Bauherrn abgestimmten Planungskonzepts☒Ausarbeitung eines genehmigungsfähigen Entwurfs☒Erarbeiten einer ausführungsreifen Lösung der Planungsaufgabe☒Erarbeitung einer zuschlagreifen Lösung☒Sicherstellung der Umsetzung der Planung in ein mangelfreies GebäudeBesondere/zusätzliche Leistungen☒Bestandsaufnahme☒Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung (KfW)Honorierung2Die Honorierung der Architektenleistungen erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsab-schlusses gültigen Fassung der HOAI.Das Honorar richtet sich nach den anrechenbaren Kosten des Objekts (§ 4 Abs. 1 HOAI i.V.m. § 33 HOAI) auf Grundlage der Kostenberechnung (§ 2 Abs. 11 HOAI), die der Auftragnehmer am Ende der Entwurfspla-nung zu fertigen hat. Die anrechenbaren Kosten stehen folglich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Der Umfang mitzuverarbeitender Bausubstanz (§ 2 Abs. 7 HOAI) ist ggf. bei den anrechenbaren Kosten ange-messen zu berücksichtigen. Die Parteien sind gemäß § 4 Abs. 3 HOAI verpflichtet, zum Zeitpunkt der Kos-tenberechnung diesen Umfang schriftlich zu vereinbaren. Es ist also nicht möglich, den Gesamtpreis der Leistung vorab zu benenne