Honorar

Das Honorar für Grundleistungen berechnet sich nach der jeweils aktuellen gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieurleistungen. 

In der Regel sind für die Planung eines Neubauvorhaben alle Grundleistungen nach HOAI erforderlich.

Lediglich bei kleineren Bauvorhaben wie einer Terrassenüberadachung reichen gegebenfalls Planungsleistungen bis einschließlich dem Bauantrag aus.  

Ich biete Planungsleistungen in allen Leistungsphasen an. Grundsätzlich ist eine stufenweise Beauftragung möglich.

Die Leistungsphasen sind nach HOAI wie folgend gegliedert :

  • Leistungsphase 1, Grundlagenermittlung 3 %
  • Leistungsphase 2, Vorplanung / Vorentwurf 7 %
  • Leistungsphase 3, Entwurfsplanung 11 %
  • Leistungsphase 4, Genehmigungsplanung 6 %
  • Leistungsphase 5, Ausführungsplanung
  • Leistungsphase 6, Vorbereiten der Vergabe 10 %
  • Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe 4 %
  • Leistungsphase 8, Bauleitung 31 %
  • Leistungshase 9, Objektbetreuung und Dokumentation 3 %

Alle Leistungsphasen ergeben zusammen ein Honorar in Höhe von 100 %.

Weiter sieht die Honorarordnung die Erstattung von Nebenkosten vor. Kalkulatorisch ist von Nebenkosten in Höhe von 7 % auszugehen. 

Zu den Nebenkosten gehören insbesondere:

  • Versandkosten, Kosten für Datenübertragungen
  • Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen sowie für die Anfertigung von Filmen und Fotos
  • Kosten für ein Baustellenbüro einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und BeheizungFahrtkosten für Reisen, die über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Geschäftssitz des Auftragnehmers hinausgehen, in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden

Nebenkosten können pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden.

Sie sind nach Einzelnachweis abzurechnen, sofern bei Auftragserteilung keine pauschale Abrechnung schriftlich vereinbart worden ist.

Die Architektenleistung unterliegt der Mehrwertsteuerpflicht.

Wenn Sie die HOAI einsehen möchten geht es hier zum